Joint-Audit-Serie, Teil 3: Warum das 4-Augen-Prinzip die Prüfungsqualität erhöht

Reform & Debatte
30. November 2021

Seit dem Fall Wirecard ist das Vertrauen des Kapitalmarktes und der Öffentlichkeit in die Qualität der Abschlussprüfung erneut stark gesunken. Joint Audits können ein geeignetes Instrument sein, um das verlorene Vertrauen wiederherzustellen: Über das 4-Augen-Prinzip und die gemeinschaftliche Verantwortung der Abschlussprüfer steigern Joint Audits die Qualität der Prüfung.

Was ein Joint Audit ist, lesen Sie in Teil 1 unserer Joint-Audit-Serie.

Teil 2 der Joint-Audit-Serie widmet sich der Vielfalt auf dem Prüfermarkt.

In Teil 3 beleuchten wir das Thema Prüfungsqualität. Wir zeigen, warum das 4-Augen-Prinzip faktisch einer permanenten Qualitätskontrolle des Prüfers durch einen Berufskollegen entspricht und weshalb Joint Audits den Anreiz erhöhen, Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung aufzudecken.

Wie wird eigentlich Prüfungsqualität definiert und objektiv bewertet?

In der einschlägigen Literatur liegen ganz unterschiedliche, zum Teil sich widersprechende Definitionen von Prüfungsqualität vor. In einem in der Zeitschrift KoR (Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung) im Jahr 2014 erschienenen Fachaufsatz geben Pott/Schröder/Weckelmann einen guten Überblick über die unterschiedlichen Definitionen von Prüfungsqualität. Die wohl am häufigsten zitierte Definition stammt von DeAngelo aus dem Jahr 1981: Danach wird die Qualität von Prüfungsleistungen definiert als marktbewertete Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Prüfungsgesellschaft sowohl eine Unregelmäßigkeit in der Rechnungslegung des Mandanten aufdeckt als auch diese Unregelmäßigkeit entsprechend meldet.

Natürlich liegt die Einschätzung von Prüfungsqualität stets im Auge des Betrachters: der Prüfungsgesellschaft selbst, der Mandant*innen und dritter Marktteilnehmer, wie beispielsweise Investor*innen. Darüber hinaus muss zwischen tatsächlicher und wahrgenommener Prüfungsqualität differenziert werden. Vereinfacht kann Prüfungsqualität als Wahrscheinlichkeit definiert werden, dass der Abschluss eines Unternehmens den anzuwendenden Rechnungslegungs- und Prüfungsnormen entspricht.

Erhöhung der Prüfungsqualität durch das 4-Augen-Prinzip

Bei einem Joint Audit profitieren Unternehmen von der breit gefächerten fachlichen Expertise unterschiedlicher Prüfer, insbesondere wenn komplexe Sachverhalte vorliegen oder Fachwissen in bestimmten Geschäftssegmenten in einem bestimmten geografischen Gebiet erforderlich ist. Gerade bei Ermessensfragen können unterschiedliche Perspektiven sehr hilfreich sein. Diese Diskussionen finden dann stets mit beiden Prüfern an einem Tisch statt. Ein Joint Audit stärkt aber auch die Unabhängigkeit des fachlichen Urteils des Abschlussprüfers, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem geprüften Unternehmen kommen sollte.

Durch ein Joint Audit wird von vornherein gewährleistet, dass keine zu große Nähe zwischen Unternehmen und Prüfern entsteht. Die Gefahr einer zu starken Bindung zwischen Unternehmen und Abschlussprüfern ist gerade bei langjährigen Mandatsbeziehungen größer, da beide Seiten nach vielen Jahren sehr aufeinander eingeschwungen sind. Eine gewisse „Betriebsblindheit“ könnte so entstehen. Mit einem Joint Audit bleiben Unabhängigkeit und Objektivität der Prüfer viel eher gewahrt. Das Risiko einer zu großen Vertrautheit zwischen dem Mandanten und seinem Prüfer wird insbesondere auch dadurch reduziert, dass die Prüfungsgebiete unter den Joint Auditors aufgeteilt werden und nach einer bestimmten Anzahl von Jahren rotieren.

Zur Erinnerung: Bei einem Joint Audit handelt es sich um eine Prüfung, bei der beide Prüfer am Ende die Arbeit des anderen im Rahmen eines Cross Reviews überprüfen und beide gemeinsam als Gesamtschuldner haften. So lässt sich über das 4-Augen-Prinzip der Prüfer untereinander die Prüfungsqualität steigern – ohne denselben Sachverhalt zweimal prüfen zu müssen. Joint Audits entsprechen zudem vollumfänglich den International Auditing Standards, insbesondere ISA 600.

Joint-Audit-Kritiker mutmaßen, dass im Rahmen von Joint Audits eventuelle Kommunikations- und Abstimmungsprobleme zu einer Beeinträchtigung der Prüfungsqualität führen könnten. Das ist jedoch nicht der Fall, denn aufgrund des 4-Augen-Prinzips findet eine laufende und rechtzeitig vor Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks wirksame Qualitätskontrolle durch die sich gegenseitig überwachenden Joint Auditors statt. Das 4-Augen-Prinzip entspricht faktisch einer permanenten Qualitätskontrolle des Prüfers durch einen Berufskollegen.

Die gemeinsame Prüfung verbessert erfolgreich die Aufdeckung von Betrug

Eine gemeinschaftlich durchgeführte Prüfung kann einen zusätzlichen Anreiz auf Seiten der Prüfer schaffen, Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Dadurch kann das Betrugsrisiko reduziert werden. Denn ein Joint Audit fördert den Dialog zwischen den beiden bestellten Prüfungsgesellschaften, was wiederum einen kritischen Blick auf die Arbeit jedes Abschlussprüfers ermöglicht.

So hat in den frühen 2000er Jahren in Frankreich der Vivendi-Universal-Fall gezeigt, dass die gemeinsame Verantwortung der an einem Joint Audit beteiligten Prüfungsgesellschaften einen starken Anreiz darstellte, Bilanzbetrug und Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung aufzudecken. Während die involvierte (damals noch) Big-Five-Prüfungsgesellschaft die fehlerhafte bilanzielle Behandlung der BSkyB-Akquisition verschwieg, deckte der mittelständische Prüfer mithilfe der Finanzbehörde die Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzierung auf.

Was sagen die empirischen Studien im Hinblick auf die Prüfungsqualität?

Joint Audits sind seit längerer Zeit Gegenstand zahlreicher empirischer Studien, u. a. zu der Frage, ob durch ein Joint Audit eine Erhöhung der Prüfungsqualität erreicht werden kann. Hierzu kommen die einzelnen Studien zu unterschiedlichen Ansichten. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass derartige Studien allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig sind, da oftmals lediglich einzelne Effekte von Joint Audits isoliert betrachtet und verglichen werden. Trotz eingeschränkter Allgemeingültigkeit lassen sich aus einigen Studien interessante Schlüsse ziehen.

So kommt beispielsweise die in Schweden von Zerni et al. durchgeführte und im Jahr 2012 veröffentlichte Studie „Do joint audits improve audit quality? Evidence from voluntary joint audits“ zu dem Schluss, dass sich Joint Audits auf freiwilliger Basis positiv auf die tatsächliche und wahrgenommene Prüfungsqualität auswirken. Die Studienergebnisse deuten darauf hin, dass Unternehmen, die sich für ein Joint Audit entscheiden, bessere Kreditratings und niedrigere Risikoprognosen für eine Insolvenz haben als andere Unternehmen; beides sind Näherungswerte für eine wahrgenommene Prüfungsqualität.

Eine in den Jahren 2005 bis 2010 in Frankreich von Chihi/Mhirsi durchgeführte Untersuchung von 891 im SBF-250-Index gelisteten Unternehmen (Société des Bourses Françaises 250 ist ein französischer Aktienindex, der alle Sektoren der französischen Wirtschaft beinhaltet) kommt zu dem Ergebnis, dass Joint Audits, bestehend aus einer Big-Four-Gesellschaft und einer Nicht-Big-Four-Gesellschaft, eine höhere Prüfungsqualität gewährleisten als Joint Audits aus zwei Big-Four-Gesellschaften. Eine weitere in Frankreich im Jahr 2008 von Marmousez durchgeführte und im Jahr 2012 veröffentlichte Untersuchung von 177 börsennotierten Unternehmen hat bestätigt, dass Joint Audits, an denen sowohl eine Big-Four-Gesellschaft als auch eine Nicht-Big-Four-Gesellschaft beteiligt waren, eine höhere Prüfungsqualität nachweisen konnten als Prüfungen, an denen zwei Big-Four-Gesellschaften beteiligt waren.

Und schließlich ist in diesem Jahr ganz aktuell (August 2021) eine Studie zur Prüfungsqualität im Zusammenhang mit Joint Audits von Marnet erschienen: Diese Studie befasst sich mit dem Potenzial von Joint Audits als geeignetem Mittel zur Abschwächung einer Voreingenommenheit (bias) von Prüfer*innen während der Prüfung mit Blick auf die Verbesserung der Prüfungsqualität. Die Anfälligkeit für eine Verzerrung des Urteils einzelner Prüfer*innen und Prüfungsteams spricht in hohem Maße für die Anwendung des 4-Augen-Prinzips. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass angemessen gestaltete Joint-Audit-Vereinbarungen den professional scepticism verbessern und positiv zur Prüfungsqualität beitragen.

Fazit

Die langjährigen Erfahrungen mit Joint Audits, die wir innerhalb der Mazars-Gruppe gemacht haben, sprechen auch für eine mit dem Joint Audit verbundene Erhöhung der Prüfungsqualität. Darüber hinaus lassen sich weitere wesentliche praktische Vorteile von Joint Audits für Unternehmen und die Akteur*innen auf dem Abschlussprüfermarkt nicht von der Hand weisen. Dazu aber mehr in den kommenden Beiträgen zum Thema Joint Audit.

Halten wir Folgendes fest: Das 4-Augen-Prinzip mildert Voreingenommenheit, erhöht die professionelle Skepsis und den kritischen Blick und verringert das Risiko der Übervertrautheit.


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