EU-AML-Paket: Der große Wurf aus Brüssel?
Einmal neu sortieren, bitte – diesen Eindruck hinterlässt das am 19. Juni 2024 von der EU veröffentlichte AML-Paket. Denn hiermit wird der Ansatz zur Geldwäscheprävention grundlegend reformiert: Statt national unterschiedlichen Ausgestaltungen entsteht erstmals ein „Single Rulebook“, also ein einheitlicher Ordnungsrahmen für alle Mitgliedstaaten. Kern sind die Geldwäsche-Verordnung, die 6. Geldwäsche-Richtlinie sowie die AMLA-Verordnung. Das Ziel dahinter: klare Vorgaben, weniger Schlupflöcher und eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Mit der AMLA (Authority for Anti‑Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) gibt es seit dem 1. Juli 2025 in Frankfurt am Main eine europäische Behörde, die die Geldwäscheprävention nicht nur koordinieren, sondern aktiv gestalten soll. Sie wird insbesondere für sogenannte Hochrisiko-Verpflichtete ab 2028 die Aufsicht übernehmen, die bislang vollständig bei den jeweiligen Mitgliedstaaten lag. Damit sind Unternehmen gemeint, die grenzüberschreitend arbeiten und bei denen ein hohes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht.
Konsultationen zu technischen Standards
Damit dieser neue Ordnungsrahmen in der Praxis funktioniert, muss die Ausgestaltung präzisiert werden. Genau daran arbeitet die AMLA u. a. im Rahmen von Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) – und zwar unter Einbezug der Rückmeldungen von Marktteilnehmern. In mehreren Konsultationen wird jetzt definiert, wie bestimmte Vorgaben in der Praxis aussehen sollen bzw. umzusetzen sein werden. Aktuell geht es hierbei um:
- RTS-Entwurf bzgl. Geldbußen, Verwaltungsmaßnahmen und Zwangsgeldern (nach Art. 53 Abs. 10 der Geldwäsche-Richtlinie),
- RTS-Entwurf bzgl. Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (nach Art. 28 Abs. 1 der Geldwäsche-Verordnung) und
- RTS-Entwurf bzgl. Kriterien für Geschäftsbeziehungen, gelegentliche und verbundene Transaktionen sowie zu niedrigeren Schwellenwerten (nach Art. 19 Abs. 9 der Geldwäsche-Verordnung).
Verpflichtete können sich noch bis zum 8. Mai 2026 an den Konsultationen bzgl. Art. 19 und 28 der Geldwäsche-Verordnung beteiligen. Die Konsultation zu Art. 53 ist hingegen schon am 9. März 2026 ausgelaufen. Eine Teilnahme kann lohnend sein: Wer jetzt Feedback gibt, kann z. B. branchenspezifische Hinweise zu Datenfeldern oder Schwellenwerten direkt in die finalen Standards einfließen lassen – und damit einen aktiven Beitrag zur praktischen Umsetzbarkeit leisten.
Chancen und Herausforderungen für Verpflichtete und Prüfer*innen
Die Detailarbeit der AMLA verdeutlicht, wie umfassend der Wandel ist, den das AML-Paket anstößt. Für Verpflichtete und Prüfer*innen geht es deshalb nicht nur darum, die neuen Vorgaben zu kennen – sondern insbesondere auch darum, zu verstehen, wo Abläufe einfacher werden und wo zusätzliche Arbeit entsteht.
Einige Chancen liegen klar auf der Hand:
- Es entsteht mehr Rechtsklarheit, weil ein EU‑weit einheitliches Regelwerk viele unterschiedliche Auslegungen ersetzt.
- Weniger nationale Abweichungen führen zu einer stärker abgestimmten europäischen Aufsichtspraxis.
- Der Wettbewerb im Binnenmarkt wird vergleichbarer, weil vermeintliche „Schlupflöcher“ und Interpretationsspielräume geschlossen werden.
- Gleichzeitig bietet die Harmonisierung die Möglichkeit, bestehende Prozesse einmal grundsätzlich zu überprüfen und effizienter zu gestalten.
Allerdings: Mit der stärkeren Standardisierung steigen gleichermaßen die Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation und nachvollziehbare risikobasierte Entscheidungen. Interpretationsspielräume werden kleiner und verpflichten deshalb zu einem genaueren Blick auf Prozesse, Systeme und Strukturen.
Ein praktischer Schwerpunkt liegt dabei u. a. im Meldewesen und Datenhaushalt. Institute sollten jetzt ihre Melde‑ und Datenstrecken vor allem hinsichtlich der Qualität und Reproduzierbarkeit prüfen. Und auch Wirtschaftsprüfer*innen sind gefragt: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mandanten gut vorbereitet sind und die steigenden Anforderungen der AMLA erfüllen können.
Ein strukturiertes Vorgehen – in fünf Schritten
Unternehmen müssen sich des EU-AML-Pakets und der sich daraus ergebenden Anpassungen annehmen. Grundlage ist dabei auch die frühzeitige Klärung, ob ein Unternehmen künftig als Verpflichteter eingestuft wird.
Auf dieser Basis sollten Verpflichtete ein strukturiertes Vorgehen wählen, das folgende Schritte umfasst:
- Standortbestimmung
Zu Beginn gilt es, einen klaren Überblick zu gewinnen: Welche neuen Pflichten kommen hinzu? Und welche Bereiche sind hiervon tatsächlich betroffen? Eine Gap-Analyse macht sichtbar, wo bestehende Prozesse bereits passen und wo Anpassungsbedarf entsteht. So lässt sich frühzeitig einschätzen, welche Auswirkungen die neuen Vorgaben auf den eigenen Alltag haben. - Priorisierung
Auf dieser Basis lässt sich ein sinnvoller Fahrplan entwickeln. Hierin sollten Unternehmen festlegen, welche Themenfelder sie zuerst angehen müssen und wie sie die Umsetzung in einzelnen Arbeitspaketen organisieren. Eine sorgfältige Analyse vorab hilft dabei, Aufwand und Zeitbedarf realistisch einzuschätzen und erleichtert die Abstimmung mit allen involvierten Stakeholdern. - Einbezug der betroffenen Fachbereiche
Es ist wichtig, die relevanten Fachbereiche frühzeitig miteinzubeziehen – vor allem die IT. Denn viele der neuen Anforderungen wirken sich direkt auf Datensysteme und Schnittstellen aus. Notwendige technische Anpassungen können so rechtzeitig erkannt und geplant werden, um späteren Druck zu vermeiden. - Umgang mit Unsicherheiten und offenen Fragen
Nicht alle Themen in der Geldwäsche-Verordnung sind aktuell bereits abschließend geklärt, wie bspw. die Fristen zur Aktualisierung von Kundendaten für Kunden mit mittlerem Risiko. Unternehmen sollten in diesen Fällen mit Arbeitshypothesen bzw. unterschiedlichen Szenarien arbeiten, statt abzuwarten. Nur so können sie bei Bedarf schnell auf neue Konkretisierungen reagieren. - Monitoring der Veröffentlichungen
Bis zum 10. Juli 2027 plant die AMLA, noch diverse Standards und Leitlinien zu veröffentlichen. Diese müssen Unternehmen fortlaufend verfolgen, um sicherzustellen, dass ihre Planungen stets aktuell bleiben und sie Compliance erreichen. Mögliche Änderungen bzw. Ergänzungen sollten dabei kontrolliert nachgezogen werden – nicht nur im Rahmen der Projektplanung, sondern auch in Bezug auf die schriftlich fixierte Ordnung (sfO).
Fazit
Es kann der große Wurf sein – wenn die Umsetzung stimmt. Das AML-Paket liefert den überfälligen Ordnungsrahmen, verlangt aber gleichzeitig ein höheres Niveau bei Daten, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. Wer jetzt strukturiert vorgeht, kann nicht nur die eigenen Compliance-Pflichten verlässlich erfüllen, sondern auch interne Prozesse modernisieren und Effizienzpotenziale heben.
Für Wirtschaftsprüfer*innen bedeutet das eine klare Aufgabe: Sie müssen frühzeitig prüfen, ob ihre Mandanten sich umfassend mit den neuen Anforderungen beschäftigen. Denn auch wenn das Regelwerk erstmals für den Jahresabschluss 2027 relevant wird, entscheidet die Zeit bis dahin darüber, wie gut Unternehmen vorbereitet sind.
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