ESG-Prüfung in der Energiebranche: Wenn technische Abrechnungen zum Reputations- und Rechtsrisiko werden

Reform & Debatte
14. Juli 2026

Nachhaltigkeitsberichte von Energieunternehmen erzählen häufig eine klare Geschichte: Der Anteil erneuerbarer Energien steigt, die CO₂-Intensität sinkt, Effizienzmaßnahmen zeigen Wirkung. Für Verbraucher*innen sind solche Aussagen wichtig, weil sie Orientierung geben und Vertrauen schaffen.

Die zugrunde liegenden Daten sind jedoch nicht immer so eindeutig zu interpretieren. Zentrale ESG-Kennzahlen lassen sich selten einfach aus einer Datenbank ziehen, sondern sind das Ergebnis einer umfangreichen energiewirtschaftlichen Gesamtrechnung. Strommengen werden gemessen, bilanziell zugeordnet, mit Herkunftsnachweisen verknüpft und auf Basis methodischer Entscheidungen zu Kennwerten verarbeitet. Dazu gehört etwa die Frage, wie bestimmte Erzeugungsarten zu berücksichtigen oder wie Korrekturen in Mess- und Abrechnungsdaten zu behandeln sind.

Aus diesen Prozessketten entstehen Aussagen wie „85 % unseres Stroms sind erneuerbar“ oder „unsere CO₂-Intensität liegt bei X“. Solche Aussagen sind kommunikativ stark vereinfacht. Wie belastbar sie sind, hängt von der gesamten Datenkette dahinter ab.

Mehr Vorsicht bei ESG-Aussagen ist geboten

Energieunternehmen müssen Verbraucher*innen schon lange über die Zusammensetzung des Stroms und die Umweltauswirkungen des Stromverbrauchs informieren. Für die Stromkennzeichnung und die Werbung mit erneuerbarer Herkunft sind insbesondere das Herkunftsnachweissystem und § 42 Energiewirtschaftsgesetz relevant.

Künftig steigen die Anforderungen weiter. Durch die europäische Empowering Consumers Directive (EmpCo) sind auch Energieunternehmen von umfassenderen Regeln für Verbraucherwerbung betroffen. Pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ oder „grün“ müssen künftig belastbar nachweisbar sein. Zukunftsversprechen stehen zudem unter dem Vorbehalt eines überprüfbaren Umsetzungsplans. In Deutschland werden diese Vorgaben im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt und gelten ab dem 27. September 2026 verbindlich. Damit verschiebt sich der Risikomaßstab. Was bisher vorwiegend eine Frage der Glaubwürdigkeit war, kann künftig auch wettbewerbsrechtlich relevant sein.

Spätestens mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht und der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden bestimmte Aussagen zudem Teil des Nachhaltigkeitsberichts als Bestandteil des Lageberichts. Dieser unterliegt einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit.

Technische Abrechnung wird Teil der ESG-Prüfung: 3 Herausforderungen

Die besondere Herausforderung der Energiebranche liegt in der Übersetzung: Aus einer gemessenen Strommenge wird Schritt für Schritt eine ESG-Kennzahl. Jeder dieser Schritte ist mit Annahmen verbunden.  Wie werden Verluste berücksichtigt? Wann wird Strom als erzeugt oder verbraucht gezählt? Wie werden Herkunftsnachweise eingesetzt? Und welche Datenstände gelten als maßgeblich?

Prüfer*innen müssen nachvollziehen können, wie die Daten entstanden sind und ob die externe Aussage tatsächlich zur technischen und bilanziellen Grundlage passt. Drei Herausforderungen sind dabei besonders relevant.

Herausforderung #1: Die 24/7-Frage

Für die gesetzliche Stromkennzeichnung und  das ESG-Reporting genügt heute eine bilanzielle Zuordnung über Herkunftsnachweise, um eine Stromlieferung als Ökostrom zu deklarieren. Anspruchsvoller wird es, wenn Unternehmen weitergehende Aussagen treffen, etwa zu einer jederzeit erneuerbaren Versorgung.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen produziert rund um die Uhr und kauft rechnerisch genug Solar- und Windstrom ein, um seinen Jahresbedarf zu decken. Auf Jahressicht kann die Menge stimmen. Trotzdem ist die Aussage nicht automatisch gleichbedeutend mit einer jederzeit erneuerbaren Versorgung. Sonne scheint nicht nachts, Wind weht unregelmäßig. Ohne ergänzende kontinuierliche Quellen, etwa Wasserkraft, passt die bilanzielle Menge nicht zwingend zur tatsächlichen Versorgung zu jedem Zeitpunkt.

Für die Prüfung bedeutet das: Es geht nicht nur um Mengen, sondern auch um die zeitliche Logik hinter der Aussage.

Herausforderung #2: Nachträgliche Korrekturen

In der Energiewirtschaft sind Daten selten sofort final. Messwerte werden korrigiert, Abrechnungen angepasst und Mengen über Monate hinweg präzisiert. Technisch ist das normal. Im ESG-Kontext ist es jedoch nicht unproblematisch, wenn Kennzahlen bereits veröffentlicht wurden und sich die zugrunde liegenden Daten später ändern.

Ein Unternehmen berichtet beispielsweise, dass der Strommix 80 % erneuerbare Energien enthält. Nach einer Korrektur der Messdaten sind es tatsächlich 76 %. Organisatorisch mag eine solche Anpassung Routine sein. In der Nachhaltigkeitskommunikation kann sich das schnell zu einem Vertrauensproblem entwickeln.

Entscheidend ist deshalb, wie Prüfer*innen und Unternehmen mit solchen Fällen umgehen. Orientierung können klare Regeln geben, welche Datenstände verwendet werden, ab wann eine Kennzahl als belastbar gilt und wann Korrekturen kommuniziert werden müssen.

Herausforderung #3: Unterschied zwischen Story und Daten

Hinter vielen ESG-Aussagen wie „Wir haben unsere Netzverluste um 10 % reduziert“ stehen technische Größen: z. B. verlorene Energiemengen, Benchmarks, Berechnungsmethoden und Abgrenzungen.

Wenn diese Grundlagen nicht sauber definiert sind, wird vielleicht mehr versprochen, als die Datenbasis hergibt. Für Prüfer*innen stellt sich dann die zentrale Frage: Was genau wird hier eigentlich gemessen? Und passt die öffentliche Aussage zur zugrunde liegenden Methodik?

Zwei Tipps für Energieunternehmen

ESG-Datenketten sollten so aufgestellt sein, dass sie einer prüferischen und kommunikativen Belastungsprobe standhalten. Zwei Punkte sind besonders wichtig:

  • Die Herkunft der Daten ist transparent. Es muss nachvollziehbar sein, woher ESG-Daten stammen, welche Annahmen zwischen Messung und Kennzahl liegen und wie anfällig die Daten für spätere Korrekturen sind. Eine Prozessdokumentation, die den Weg von der Messung bis zur veröffentlichten Kennzahl zeigt, hilft sowohl bei der Berichtserstellung als auch in der Prüfung.
  • Story und Zahlen passen zusammen. Aussagen müssen die tatsächliche Datenlage widerspiegeln – im Nachhaltigkeitsbericht ebenso wie in der Werbung und Tarifkommunikation gegenüber Kund*innen. Eine zu optimistische Darstellung kann später teuer werden, nicht nur reputativ, sondern mit der Empowering Consumers Directive zunehmend auch rechtlich.

Klare Regeln zur Wesentlichkeit, zur Freigabe von Aussagen und zur Kommunikation von Korrekturen reduzieren Risiken im Ernstfall. Gleichzeitig stärken sie die Glaubwürdigkeit, weil Unternehmen zeigen können, dass ihre Nachhaltigkeitsaussagen nicht nur ambitioniert, sondern auch belastbar sind.

Fazit: Nachhaltigkeit braucht prüfbare Daten

ESG-Kennzahlen in der Energiewirtschaft bilden im Kern technische Sachverhalte ab. Ihre Wirkung entfalten sie jedoch in der Kommunikation. Genau daraus entsteht das Risiko: Wenn Messung, Abrechnung, Methodik und öffentliche Aussage nicht zusammenpassen, leidet das Vertrauen.

Wer die Entstehung seiner Kennzahlen transparent macht, die Datenqualität sichert und ESG-Aussagen konsequent mit der technischen Grundlage abgleicht, reduziert Reputationsrisiken und schafft eine belastbare Basis für die Prüfung.

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