Eigenmittelanforderungen nach CRR III: der neue Output-Floor

Reform & Debatte
24. Januar 2023

Wie viele Eigenmittel braucht eine Bank, um ihre mit Risiken behafteten Geschäfte einzugehen? Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) sucht seit Jahrzehnten eine Antwort auf diese Frage. Mit den Baseler Rahmenwerken veröffentlicht er Regeln, die die Eigenmittelvorgaben für den Bankensektor nachhaltig verändern. Ziel ist es, die Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Banken zu stärken.

In Teil 4 unserer WP-Blog-Serie zu den neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Bankensektor gehen Jelena Saihhova, Arif Torun und Isabel Carr auf die neue Eigenmitteluntergrenze – den sogenannten Output-Floor – ein. Wie wird dieser berechnet? Für welche Institute ist der Output-Floor verpflichtend? Und was gilt für Banken, die interne Modelle zur Messung ihrer Risikopositionen verwenden?

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung müssen Wirtschaftsprüfer*innen die von den Kreditinstituten getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung der Kapitalquoten beurteilen. Änderungen der CRR III sind für die Prüfer*innen mit der Umstellung der Verfahren zu beachten. CRR steht für Capital Requirements Regulation.

Was ist die Zielsetzung des Output-Floors?

Banken, die interne Modelle zur Messung ihrer Risiken nutzen – z. B. den Internal Ratings-Based Approach (IRBA) für das Kreditrisiko, den Advanced Measurement Approach (AMA) für das operationelle Risiko oder interne Modelle für das Marktpreisrisiko –, haben im Vergleich zu Banken, die die Standardansätze verwenden, erheblich geringere Kapitalanforderungen. Daneben steigt mit der Nutzung der Modelle die Risikosensitivität. Insbesondere für kleinere Institute sind die Modellentwicklung und -implementierung jedoch sehr kostenaufwendig. Darüber hinaus hat bereits die Finanzkrise in den Jahren 2008/2009 gezeigt, dass die internen Modelle oft die erforderliche Kapitalunterlegung unterschätzen.

Der Output-Floor gehört zu den Kernmaßnahmen der Basel-III-Reformen. Die CRR III wird den Output-Floor einführen, um den Kapitalnachteil der Banken, die nur die Standardansätze verwenden, teilweise auszugleichen. Ferner soll der Output-Floor unangemessene Abweichungen zwischen der Nutzung von Standardansätzen und der Anwendung interner Modelle reduzieren.

Welche Institute sind zur neuen Eigenmitteluntergrenze verpflichtet?

Nutzer der internen Modelle müssen den Output-Floor, der die Eigenkapitalunterlegung nach unten begrenzt, ab dem 1. Januar 2025 ermitteln. Der Output-Floor errechnet sich als Anteil der Kapitalunterlegung nach den Standardansätzen und begrenzt somit die mögliche Kapitalersparnis durch die Verwendung interner Modelle. Daher sind ab 2025 alle Nutzer der internen Modelle verpflichtet, zunächst eine fiktive Kapitalunterlegung anhand der Standardansätze für diese Risikoarten zu ermitteln. Im Rahmen einer Übergangsfrist steigt der Anteil der Kapitalunterlegung nach den Standardansätzen für die Eigenmitteluntergrenze von 50 % bei Einführung in 5 %-Schritten bzw. im letzten Jahr als 2,5 %-Schritt bis auf 72,5 % zum 1. Januar 2030 an.

Wie wird der Output-Floor berechnet?

Angenommen, ein Institut kommt nach internen Berechnungen zum Meldestichtag 30. Juni 2026 auf eine Eigenmittelanforderung nach dem IRBA in Höhe von 400 Einheiten. Käme der Standardansatz für das Kreditrisiko (KSA) für das gleiche Portfolio in Frage, läge das Institut bei einer Eigenmittelanforderung von 1.000 Einheiten. Durch die Anwendung des Output-Floors in 2026, dem zweiten Übergangsjahr, würde dieser 55 % x 1.000 = 550 Einheiten betragen. Die zusätzliche Eigenmittelunterlegung beläuft sich in unserem Beispiel also auf 550 – 400 = 150 Einheiten.

Müssen Banken auf interne Modelle verzichten?

Nein. Obwohl die neue Eigenmittelanforderung für diese Banken zu beachten ist und das Basel-III-Monitoring der Deutschen Bundesbank sogar erhebliche Auswirkungen auf deutsche Institute zeigt, ergibt sich immer noch ein Kapitalvorteil für Banken, die weiterhin auf interne Modelle setzen. Diese bleiben also nach wie vor attraktiv.

Um die Attraktivität der internen Modelle zu stärken, werden außerdem für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einführung des Output-Floors die Eigenmittelanforderungen der Institute mit internen Modellen auf 125 % der Eigenmittelanforderungen ohne Anwendung der neuen Untergrenze eingeschränkt.

Reicht es, wenn der Output-Floor nur auf Gruppenebene eingehalten wird?

Der Output-Floor ist auf höchster Konsolidierungsebenezu berechnen. Wenn ein Institut einer Gruppe angehört, ist das übergeordnete Unternehmen für die Einhaltung des Output-Floors auf Gruppenebene zuständig. Sitzt ein Tochterunternehmen in einem anderen EU-Land, wird der Beitrag zum Output-Floor der Gruppe auf teilkonsolidierter Ebene berechnet. Diese Regelung soll eine faire Verteilung des Output-Floors auf Gruppenunternehmen sicherstellen. Sitzt das Mutterunternehmen nicht in der EU, so ist der Output-Floor auf der EU-Gruppenebene zu berechnen und einzuhalten.

Was folgt aus den Neuerungen?

Nutzer der internen Modelle sollten die Berechnungen für den ab 2025 relevanten Output-Floor rechtzeitig angehen. Ähnlich wie bei den Überlegungen zum IRBA gehört jedes Portfolio auf den Prüfstand. Eine anschließende Rückkehr zu den Standardansätzen ist dabei nicht ausgeschlossen. Durch zusätzliche Eigenmittelanforderungen wird es ebenso erforderlich sein, Auswirkungen im Risikomanagement, im Produktpricing oder auch in den laufenden Neu-Produkt-Prozessen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus haben alle Nutzer der internen Modelle ihre Eigenmittelanforderungen zusätzlich nach den Standardansätzen zu berechnen, um einen erforderlichen Output-Floor zu bestimmen, sodass der operative Aufwand (einschließlich Anpassungen der Datenhaushalte und erforderlicher Berechnungen) mit zu berücksichtigen ist.


Hilfreiche Links:

Entwurf der CRR III (Änderung der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR))

Entwurf der CRD VI (Änderung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD))

Basel-III-Reformen (BCBS 424)

CRR II in aktueller Fassung


Lesen Sie dazu auch Teil 1 unserer WP-Blog-Serie zu den neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Bankensektor: Was hat sich bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko der Banken geändert? In Teil 2 unserer WP-Blog-Serie gehen wir auf die Änderungen im Kreditrisiko-Standardansatz ein. Teil 3 beleuchtet die Änderungen für den Internal Ratings-Based Approach, der auf internen Einstufungen basiert. In Teil 5 unserer Serie zu den neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Bankensektor geht Irina Ursachi auf die neuen Eigenmittelanforderungen für das Credit Valuation Adjustment Risiko ein.


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