Public Interest Entities, PIEs: keine Kalorien, trotzdem schwere Kost

Reform & Debatte
22. März 2022

„PIEs“ sind keine leckeren Kuchen und doch sind „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entities, kurz PIEs) in aller Munde. Für Gesetzgeber, Wirtschaftsprüfer und die breite Öffentlichkeit sind sie ein attraktives Thema. Doch warum? Welche Regeln gelten für sie? Und warum ist das auch für Unternehmen relevant, die nicht „von öffentlichem Interesse“ sind?

Regulierte und liquide Märkte

Unternehmen von öffentlichem Interesse sind – neben bestimmten Kreditinstituten und Versicherern – Unternehmen, deren Eigen- oder Fremdkapitaltitel (also in der Regel Aktien oder Anleihen) zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind.

Ein regulierter Markt wird von staatlichen Stellen beaufsichtigt. So sind zum Beispiel die Zulassungsvoraussetzungen, die Folgepflichten und die Organisation des Handels gesetzlich geregelt. Weitere Vorschriften der jeweiligen Börse treten hinzu.

Die wohl bekanntesten regulierten Märkte Deutschlands sind der Prime Standard und der General Standard der Frankfurter Börse. Hier gelistete Unternehmen können sich relativ einfach Kapital beschaffen: Die Märkte sind äußerst liquide.

Vertrauen durch Anlegerschutz

Zahlreiche Anleger*innen verlassen sich auf die hohen Standards dieser regulierten Märkte; basierend auf den publizierten Informationen über die hier gelisteten Unternehmen treffen sie ihre Investitionsentscheidungen. Auch institutionelle Anleger wie Versicherer und Fonds sind hier sehr aktiv.

Für die gelisteten Unternehmen bedeutet das aber auch, dass sie besondere Auflagen erfüllen müssen, um sich am regulierten Markt Kapital zu beschaffen. Das Vertrauen der Investor*innen beruht auf einem umfassenden Anlegerschutz im regulierten Markt.

Ein Rückgrat der Wirtschaft

Die Unternehmen unterliegen insgesamt sehr hohen Informations- und Kontrollanforderungen. Schließlich ist es von allgemeinem Interesse für die Gesellschaft, dass der Finanzmarkt für beide Seiten funktioniert:

  • Die Unternehmen sollen sicher ihren Kapitalbedarf decken können, um etwa nachhaltig in Zukunftsthemen investieren zu können.
  • Und Anleger*innen sollen ihr Geld nach ihren Wünschen investieren können, um zum Beispiel ihre Altersversorgung abzusichern.

Regulierte Märkte sind also ein wichtiges Rückgrat der Wirtschaft. Kein Wunder, dass die hier aktiven Unternehmen „von öffentlichem Interesse“ sind.

Gewissenhafte Geschäftstätigkeit

Die Geschäftsführung von PIEs muss hohe Standards erfüllen. Die Pflichten eines „ordentlichen Kaufmanns“ werden hier nicht dem Berufsethos oder einem ominösen Bauchgefühl überlassen, sondern mit spezifischen Informations- und Dokumentationsanforderungen klar definiert.

So muss der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft zum Beispiel jährlich in einer Erklärung zur Unternehmensführung auch festhalten, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde. Der DCGK kann als Rahmenwerk für verantwortungsvolle Unternehmensführung verstanden werden.

Ein weiteres Beispiel ist die soeben – als Reaktion auf den Wirecard-Skandal – für börsennotierte Gesellschaften im Aktiengesetz noch einmal klar zum Ausdruck gebrachte Pflicht, ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem zu unterhalten.

Umfassende Informationspflichten

Daneben müssen von PIEs viel mehr Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden als von anderen Unternehmen. Beispiele sind hier

  • der Vergütungsbericht, in dem seit der Reform des Aktiengesetzes im Jahr 2021 die Vergütung von Vorständ*innen und Aufsichtsrät*innen individuell anzugeben ist,
  • und die nichtfinanzielle Erklärung, in der die betroffenen Unternehmen etwa auf Umwelt-, Arbeitnehmer*innen- und Sozialbelange eingehen müssen.

Neben die typische finanzielle Berichterstattung, die vor allem auf Zahlen zur Geschäftstätigkeit abzielt, tritt damit eine Berichterstattung über die eher „weichen“ Faktoren, die angesichts des Klimawandels und der sozial-politischen Krisen auf unserem Globus immer wichtiger werden. Wie gehen wir mit Klimarisiken um? Wie schützen wir die Menschrechte? Was tun wir gegen Korruption? Auf Fragen wie diese müssen die Unternehmen klare nachprüfbare Antworten geben.

Klare Offenlegungspflichten

PIEs müssen die geforderten Informationen deutlich schneller (innerhalb von vier statt in der Regel zwölf Monaten) offenlegen, auf europäischer Ebene in standardisierten Formaten.

Gefordert wird von PIEs also nicht nur ein Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind (International Financial Reporting Standards, kurz „IFRS“). Verbindlich ist auch eine Veröffentlichung im einheitlichen europäischen Berichtsformat (European Single Electric Format, kurz „ESEF“).

Dieses digitale Format ermöglicht es Analyst*innen und Anleger*innen, auf Knopfdruck alle Berichtsinformationen auszulesen und diese Informationen mit denen anderer Unternehmen in Sekunden zu vergleichen.

Anspruchsvolle Prüfungspflichten

PIEs unterliegen einer stichprobenhaften oder auch anlassbezogenen Prüfung ihrer externen Rechnungslegung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin beschäftigt sich in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen mit den Geschäftsberichten der PIEs, stellt Fragen zur Bilanzierung von Geschäftsvorfällen und publiziert dann ein öffentlich zugängliches Ergebnis, bei Bedarf auch mit kritischen Anmerkungen.

Zudem werden der Abschluss- und der Lagebericht von PIEs jährlich von einem Abschlussprüfer geprüft, der im Rahmen seines Prüfungsmandats ebenfalls verschärfte Anforderungen zu beachten hat. Dazu gehören erhöhte Unabhängigkeitsanforderungen (Rotationspflichten, Verbot vieler Nichtprüfungsleistungen) oder diverse Qualitätskontrollen wie die zwingende Einbindung eines auftragsbegleitenden Wirtschaftsprüfers zur Qualitätssicherung.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft in regelmäßigen Abständen die ordnungsgemäße Durchführung der Abschlussprüfungen bei PIEs. Die Wirtschaftsprüfer müssen zudem eigene Unternehmensdaten mit Bezug zu PIE-Prüfungen im Rahmen eines jährlichen Transparenzberichts veröffentlichen.

Druck in Richtung weitreichende Regulierung

Die dargestellten Pflichten dienen dem gesteigerten Kontroll- und Informationsbedürfnis im PIE-Umfeld und damit letztendlich dem Anlegerschutz am regulierten Markt. Doch es mehren sich Stimmen, die sagen, dass bestimmte Regulierungsvorschriften nicht nur für PIEs wünschenswert wären, sondern auch für andere Unternehmen.

Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung steht etwa im Kontext des Green Deal ganz oben auf der Agenda der Europäischen Kommission. Es ist bereits heute absehbar, dass sich die Berichterstattungspflichten rund um Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbelange (Environmental – Social – Governance, kurz „ESG“) bald nicht nur inhaltlich noch deutlich weiter ausdehnen, sondern künftig auch wesentlich mehr Unternehmen betreffen werden.

Rund 15.000 Unternehmen im Fokus

So sieht der Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Kommission etwa vor, dass eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Berichterstattung nicht mehr nur von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen zu veröffentlichen ist.

Künftig sollen alle großen Unternehmen – unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung – sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen berichtspflichtig werden. Davon wären allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen betroffen.

Ähnliches lassen die Diskussionen um das einheitliche europäische Berichtsformat erwarten: Wenn die Daten von Unternehmen, die sich vorwiegend über Kredite bei Banken finanzieren, digital erfasst und ausgelesen werden können, wären die Abläufe im Kreditwesen deutlich effizienter. An einem zentralen europäischen Zugangspunkt für elektronisch standardisierte Unternehmensdaten (European Single Access Point, kurz „ESAP“) wird bereits gearbeitet.

Zeit, zu handeln

Welche Unternehmen genau davon betroffen sein werden, bleibt abzuwarten. Aber die Entwicklungen rund um den Klimaschutz und soziale und ethische Aspekte sowie die fortschreitende Digitalisierung dürften die Unternehmensberichterstattung deutlich anspruchsvoller machen – nicht nur für PIEs, sondern für einen deutlich weiteren Kreis.

Dies wird nicht allen Betroffenen schmecken. Doch Unternehmen, Prüfer*innen und Berater*innen können sich darauf vorbereiten und

  • sich jetzt mit der Regulierung von PIEs auseinandersetzen,
  • die eigenen Governance- und Kontrollsysteme darauf ausrichten
  • und ihr Berichtswesen entsprechend transparent und prüfungssicher gestalten.


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